Beschluss zu TOP 7
Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landespla-nungsgesetzes besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit der Festsetzung in Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 BayLplG besteht jedoch kein Einvernehmen. Hier schließt sich der Markt Thalmässing dem Grundsatzpapier des Bayerischen Gemeindetages vom 13.08.2019 an.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.